Beurlaubungen

 

In Ausnahmefällen (z.B. Führerscheinprüfung) ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich.

 

Wichtige Hinweise dazu:

 

- Die Beurlaubung bei personellen Engpässen im Betrieb oder für Erholungsurlaub ist nicht möglich. 

- Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) bei der Klassenleitung gestellt und von dieser gegebenenfalls an die        Schulleitung weitergeleitet werden.

- Der Nachweis für den Beurlaubungsgrund muss unverzüglich vorgelegt werden. 

- Die Schule entscheidet über den Antrag und darüber, in welcher Form der versäumte Unterricht nachzuholen ist.


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Antrag auf Beurlaubung.pdf
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