2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie)
4. Gesellenprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie)
5. Arbeitsnachweis über die abgeleistete Gesellenzeit
Bei mehr als 25 Bewerbungen wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Die Mitteilung über die Aufnahme erhalten Sie gegen Ende März des Aufnahmejahres.
PROBEZEIT
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr (Halbjahresnoten).