In Ausnahmefällen (z.B. Führerscheinprüfung) ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich.
Wichtige Hinweise dazu:
- Die Beurlaubung bei personellen Engpässen im Betrieb oder für Erholungsurlaub ist nicht möglich.
- Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) bei der Klassenleitung gestellt und von dieser gegebenenfalls an die Schulleitung weitergeleitet werden.
- Der Nachweis für den Beurlaubungsgrund muss unverzüglich vorgelegt werden.
- Die Schule entscheidet über den Antrag und darüber, in welcher Form der versäumte Unterricht nachzuholen ist.